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Das vom Landtag neu beschlossene Schulgesetz beinhaltet einige Neuregelungen, wobei die Umsetzung der Inklusionsstrategie des Landes ein wichtiger Schwerpunkt des Gesetzesentwurfes ist. Zwar sollen dauerhaft Förderschulen in den Bereichen: Sehen, Hören, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Schule für Kranke bestehen bleiben, zwei entscheidende Schwerpunkte werden jedoch aufgehoben. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkten Sprache und Lernen laufen schrittweise aus. Die letzte Förderschule in M-V mit dem Förderschwerpunkt Sprache in Schwerin (ab Schuljahr 2020/21) die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen (ab der 2. Hälfte der 2020er Jahre).Ziel sei es zum Zwecke der Inklusion an den Schulen sog. Lerngruppen einzurichten, in denen möglichst viele Kinder gemeinsam lernen können, sprich Kinder ohne und Kinder mit stark ausgeprägtem sonderpädagogischem Förderbedarf, in den Bereichen: Sprache, Lernen oder auch Verhalten. Laut Ministerin Bettina Martin sieht das Schulgesetz keine Überforderung durch eine allgemeine Anforderung „Inklusion“ vor.Kritik ist angebrachtDas neue Schulgesetz steht jedoch von Anbeginn in der Kritik. Experten monieren, dass Schulen zu wenige Ressourcen haben, um die gestiegenen Anforderungen der Inklusion umsetzen zu können. Dazu benötige es bspw. zwei Lehrer pro Klasse, mehr Geld und Räume. Hinzu kommt: Bis 2030 schieden allein gut 8000 Lehrer aus Altersgründen aus. Der Stundenausfall steigt damit weiter an. Auch Eltern und Lehrergewerkschaft vermissen klare Vorgaben zu Mindestanforderungen bei Personal, Finanzen und Ausstattung. Denn u.a. fehlt im neuen Schulgesetz die Senkung der Klassengröße. Das aber ist ganz entscheidend für eine gelingende Inklusion.An kleinen Schulen mit kleinen Klassen und gutem Verteilerschlüssel, an denen Migration kaum ein Thema spielt und nur sehr wenige Kinder mit Förderbedarf inkludiert werden müssen, mag dies funktionieren. Wie aber soll bspw. eine ca. 30 Schüler große Klasse, die mehrere Kinder mit stark ausgeprägtem sonderpädagogischem Förderbedarf aufnimmt, unterrichtet werden, ohne dass die nicht lernbehinderten Kinder beeinträchtigt werden? Wie sieht es bspw. mit dem Geräuschpegel aus, wenn die einzelnen Lernbegleiter ihren jeweiligen Schülern das Unterrichtsmaterial während des Regelunterrichts gesondert erläutern und mit wie vielen Personen soll der Klassenraum dann gefüllt werden? Oder wie kann bspw. an Brennpunktschulen in Städten mit großen Klassen und hohem Migrationsanteil ein Unterricht gewährleistet werden, der auch Regelschülern gerecht wird, wenn in eben diesen Regelklassen zusätzlich Lerngruppen mit lernbehinderten Kindern inkludiert werden? Enge Absprachen zwischen den Eltern der lernbehinderten Kinder und den Schulen wurden hier als Antwort angeführt. Tatsächlich aber blieb die Frage – was die Praxis vor Ort betrifft – offen. Wir sind überzeugt davon: Gerade an Brennpunktschulen mit großen Klassen überfordert die dauerhafte Inklusion von Sonderstrukturen, die sonst an Förderschulen existierten, die Regelklassen -und zwar sowohl Schüler wie Lehrer. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Übergang zum gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung nun zeitlich bis 2028 erhöht wurde.
Ganz offensichtlich geht hier Ideologie vor Praxistauglichkeit. Es scheint daher geboten, die Förderschulen im bisherigen Umfang zu erhalten. Sonst besteht die Gefahr eines Zusammenbruchs des Bildungssystems.