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Viele Menschen glauben, dass Gender Mainstreaming nur die Aufhebung geschlechtsspezifischen Unrechts zum Ziel hat. Das allerdings ist ein eklatanter Irrtum.Mittlerweile gibt es laut Genderideologen über 60 Geschlechter, die frei gewählt und gewechselt werden können, da Mann und Frau in den Augen dieser „Experten“ nur gesellschaftliche Konstruktionen sind. Aber damit nicht genug. Den wenigsten dürften jene fünf Thesen bekannt sein, die hinter Gender Mainstreaming stehen. Festgehalten hat sie Dale O ́Leary als Augenzeugin der Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking in ihrem Buch „The Gender Agenda“. Dort wurde Gender Mainstreaming in besagtem Jahr durch amerikanische Frauenrechtlerinnen in die Abschlussresolution geschrieben. Hier drei dieser Thesen in Auszügen:1. In der Welt braucht es weniger Menschen und mehr sexuelle Vergnügungen. 2. Da mehr sexuelles Vergnügen zu mehr Kindern führen kann, braucht es freien Zugang zu Verhütungsmitteln und Abtreibung für alle, Förderung homosexuellen Verhaltens, da es dabei nicht zur Empfängnis kommt. 3. In der Welt braucht es einen Sexualkundeunterricht für Kinder und Jugendliche, der zu sexuellen Experimenten ermutigt. Es braucht die Abschaffung der Rechte der Eltern.Unbestritten radikale Thesen. Gleichwohl propagieren UNO und die EU Gender Mainstreaming und erwarten die konsequente Umsetzung durch Politik, Medien und Behörden. 1999 wurde Gender Mainstreaming im Amsterdamer Vertrag verbindlich festgeschrieben als Handlungsmaxime der EU. Seit 1999 ist Gender Mainstreaming „Leitprinzip und Querschnittsaufgabe“ der deutschen Bundesregierung – basierend auf UNO – und EU-Richtlinien, ohne dass dies vorher im Parlament debattiert wurde. Grüne und SPD sind Vorreiter von Gender Mainstreaming. Im Jahr 2000 hat das Kabinett Schröder/Fischer Gender Mainstreaming in die Geschäftsordnung des Bundeskabinetts als Handlungsauftrag für die Verwaltung geschrieben. Die Regierung Merkel hat GM weiter unterstützt. Millionen Steuergelder fließen in sogenannte „Genderforschungen“. Gender Mainstreaming hat als geradezu alles beherrschende Ersatzreligion Eingang in nahezu alle Institutionen gefunden, so auch in die Lehr- und Bildungspläne der Schulen. Auch im Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist Gender Mainstreaming verankert. Unter §4, Absatz 6 (S. 18) heißt es: „…Das Prinzip des Gender Mainstreaming ist zu berücksichtigen und alle erziehungsrelevanten Maßnahmen und Strukturen unter Einbeziehung der Geschlechterperspektive zu entwickeln.“Die auffallend unkonkrete Formulierung lässt weiten Spielraum. Die Frage stellt sich insofern, mit welchen erzieherischen Methoden Gender Mainstreaming nun konkret vermittelt werden soll. In anderen Bundesländern wurde an Schulen beispielsweise das Standardwerk von Elisabeth Tuider „Sexualpädagogik der Vielfalt“ herangezogen. Hier werden minderjährige Schüler u.a. aufgefordert inRollenspielen alle erdenklichen Sexpraktiken unterschiedlichster sexueller Orientierungen öffentlich vorzuführen. Ungeachtet der Warnung des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, JohannesA. Rörig, dass diese „Sexualpädagogik“ geeignet sei, Kindesmissbrauch zu fördern, sind dennoch bundesweit derartige sogenannte „sexualpädagogische“ Materialien im Schulunterricht angeboten und umgesetzt worden.Methoden, die in auffälliger Weise Thesen der „Gender Agenda“ reflektieren und die im Kontext Gender Mainstreaming als „erziehungsrelevante Maßnahmen unter Einbeziehung der Geschlechterperspektive“, wie es im Schulgesetzt MV heißt, durchaus auch an Schulen Mecklenburg-Vorpommerns eingesetzt werden könnten – vor allem mit dem Beisatz „alle“.

Das Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern eröffnet derartig manipulativen Methoden mit besagten Passus jedenfalls grundsätzlich Tür und Tor. Dagegen gilt es nun aufzustehen, zum Schutz unserer Kinder!

Quellen:

Dale O ́Leary, The Gender Agenda, 1997, USA

https://www.dijg.de/gender-mainstreaming/dale-o-leary-agenda-konzept-hintergrundSchulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern, 2010 (Stand: letzte berücksichtigte Änderung: §128a angepasst durch Bekanntmachung vom 26. Juni 2017, § 4, Absatz 6)

Drucksache 7/3012, Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines sechsten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes, 20.12.2018, § 4, Absatz 6

Elisabeth Tuider, Sexualpädagogik der Vielfalt, Praxismethoden zu Identitäten, Beziehungen, Körper und Prävention für Schule und Jugendarbeit, 1. Aufl. Weinheim, München, 2008, 2. Aufl. 2012 Weinheim, Basel

Aktionsplan für Akzeptanz und gleiche Rechte“ BW, 1. Aufl., Juni 2015

https://de.sott.net/article/13615-Unglaublicher-Aktionsplan-fuer-sexuelle-Gleichstellung-schon-im-Kindesalter

https://www.uni-due.de/genderportal/mainstreaming_definiton.shtml

https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/themen/bildung-zur-akzeptanz

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/experten-warnen-vor-zu-frueher-aufklaerung-von-kindern

https://welt.de/regionales/nrw/article156317177/Kinder-sollen-Analsex-in-der-Schule-spielen

https://demofueralle.wordpress.com/2015/06/15/schamverletzende

https://www.wp.de/politik/schule-und-campus/notarzteinsatz-beim-sexualkunde-unterricht-an-gymnasium-in-borken, 27.06.2013

https://www.wp.de/staedte/meschede-und-umland-haft-fuer-vater-weil-tochter-nicht-zum-sexualkunde-unterricht-kam, 17.08.2013

https://www.familein-schutz.de/2010/03/16/erzwingungshaft-fuer-eltern