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Offensichtlich soll die Pacht für die Bodenfläche der Garagen mit dem magischem Faktor 4,8 multipliziert werden. Wohlgemerkt, nur der Boden, auf dem die Garage steht, nicht die Miete der Garage selbst!

Amtliche Schreiben flattern ins Haus. Wer eine bequeme Einzugsermächtigung erteilt hat, muss nicht weiter tun, nur dafür sorgen, dass genug Geld auf seinem Konto ist.

Die Kommunen sind dringend auf das Geld der Bürger angewiesen.

Der treue und brave Bürger legt keinen Widerspruch ein, wie im angehängten vorbereitetem Formular.

Nebenbei, wenn die neuen Gebühren durchgesetzt werden, sind sie ortsüblich und können auf dieser neuen Basis erhöht werden.

Fremde Hilfe ist nicht zu erwarten, denn wir vermuten, dass der ein oder andere Entscheider ein Grundstück mit Haus und Garage sein eigen nennt.

Der Bürger muss es wieder selbst in die Hand nehmen oder …

Wir teilen noch das amtliche Schreiben:

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Lokale Presse:

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